Prüfungsreferent

ROJ Andreas Ragg
Oberdorf 486
6108 Scharnitz

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Prüfungsreferent-
Stellvertreter

Christian Peer, Höhlebachstraße 21, 6167 Neustift, Tel. 0650/3725100,

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Ausfüllung - Prüfungszeugnisse Checkliste
Klub Tirolerbracke - Prüfungszeugnisse f
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Leistungs - Prüfungen

 

Die LEISTUNGSPRÜFUNGEN kommen immer einer normalen Jagdausübung gleich. Eine andere Art der Durchführung wäre undenkbar, da es kaum einen Ersatz für die natürliche Altfährte des Hasen gibt. Besonders die Spur des Hasen mit all ihren Tücken und Geheimnissen ist grundlegender Prüfungsmaßstab für die Güte einer Hundenase und stellt wohl die größte Anforderung an diese. Es ist sicherlich nur eine feinnasige Bracke imstande, am nächsten Morgen die Nachtfährte des Hasen auszuarbeiten, dieser Spur, die keine Bodenverwundung und kaum eine Witterung hinterlässt, zu folgen, bis sie das Wild findet, hebt und jagt.

 Die Leistungsprüfungen für unsere Bracken sind in der seit 1.1.2007 in Österreich gültigen
„Prüfungsordnung für Bracken (Laufhunde) Solo " geregelt.

Tiroler Bracken können nachstehende Prüfungen ablegen: 

Anlagenprüfung (im Alter zwischen 6 und 21 Monaten)
Gebrauchsprüfung (ab 15 Monaten = gleichzeitig Zuchteignungsprüfung)
oder
Brackierprüfung ab 15 Monaten
oder
Schweißprüfung auf natürlicher oder auf künstlicher Fährte (ab 15 Monaten)

Die Gebrauchsprüfung beinhaltet die Prüfungsabschnitte Brackieren, Schweißarbeit und die Gehorsamfächer.

Näheres erfahren Sie beim jeweiligen Gebietsführer

 Es wird bei allen Prüfungsarten besonderer Wert auf den Spurlaut gelegt.

 Im Klub werden Prüfungen jährlich in jener Zeit abgehalten, in der die Landesjagdgesetze auch die Brackierjagd erlauben. Dies ist in der Regel im November oder Dezember der Fall. Die Gebrauchsprüfung kann in zwei Teilen abgelegt werden, und zwar zuerst die Schweißprüfung auf künstlicher oder natürlicher Fährte als Einzelprüfung und danach im Zuge einer gemeinsamen Prüfung die Brackierprüfung und die Beurteilung der Fächer „Revierführigkeit“.  Es besteht auch die Möglichkeit, zur Nachsuche auf einer natürlichen Krankfährte  und im Zuge dieser Nachsuche – so sie erfolgreich verläuft – die Schweißprüfung abzulegen. Die  Länge muss  mindestens  300 Meter aufweisen. Es sind 2 Richter  bzw. 1 Richter sowie 1 Richteranwärter beizuziehen.  Alle für eine Gebrauchsprüfung erforderlichen Fächer (Brackieren, Schweißarbeit und Revierführigkeit) sind innerhalb eines Jagdjahres zu absolvieren.

RJ. Ragg Andreas