Zuchtwart

Thomas Plattner
Bühelstraße 15 a
6170 Zirl

Tel.: 
+43 677 64758064

E-M@il: th.plattner@gmx.at


Alle Angelegenheiten die das Zuchtwesen betreffen, sind mit Herrn Plattner zu klären!

An alle Züchter und  Hündinnen Besitzer !

Wird in absehbarer Zeit eine Zuchterlaubnis angestrebt ist folgendes zu beachten:
            Alle Auswahlkriterien sowie die Ankörung für die Zucht  müssen erfüllt sein.
Der Zwingernamenschutz ist beim ÖKV zu beantragen.( Nur bei Erstzucht).

Eine Zuchterlaubnis erteilt ausnahmslos der Zuchtwart.
Um eine Zuchtplanung durchführen zu können, ist eine Anmeldung  für eine Paarung unbedingt Notwendig. 

Die Anmeldung muss mindestens 10 Monate, bevor die Deckung erfolgen sollte, beim Zuchtwart schriftlich eingelangt sein.

Geben sie Ihren  Welpenwunsch bitte rechtzeitig  bekannt, damit eine optimale Zuchtplanung erfolgen kann.

Anfragen für Welpen bei der Welpenvermittlung .

 

Voraussichtliche Wartezeit auf einen Welpen 3 bis 5 Monate.


Allgemeines


Formwert und Leistung sind die Auswahlkriterien für die Zucht der Tirolerbracke und somit die Grundlage für den Fortbestand der Rasse. Formwertrichter  und Leistungsrichter sind die wichtigsten Gehilfen des Zuchtwartes, da sie ihm mit ihren Beurteilungen unter anderem auch die Grundlage für die Auswahl der Hunde zur Zucht liefern. Der Formwert eines Hundes wird auf Ausstellungen oder Formschauen von Formwertrichtern festgestellt und die  Leistung der Hunde von Leistungsrichtern im Zuge von Leistungsprüfungen  im praktischen Jagdbetrieb ermittelt.

 Seit jeher gilt bei der Zucht der Tirolerbracken das Leistungsprinzip. Nur so kann das Leistungsniveau dieser Rasse am Höhepunkt bleiben, denn wertvolle Anlagen sind nicht nur für den späteren Arbeitseinsatz von immenser Bedeutung, sondern erleichtern ganz erheblich die Ausbildung des Jagdhundes.

 Vor entsprechender Zuchtauswahl müssen die Elterntiere ihre jagdliche und körperliche Tüchtigkeit beweisen. Gezüchtet wird mit Hunden, welche einen Formwert „vorzüglich“ oder „sehr gut“ und die bestandene Gebrauchsprüfung mit mindestens einem II. Preis (Mindestpunktezahl 300) nachweisen.

 Durch ständige Beobachtung des Zuchtgeschehens werden aufgrund planvoller Paarungen auch in Zukunft leistungsfähige Tirolerbracken  der Jägerschaft zur Verfügung stehen.